Gesetzliche Grundlage
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen (§ 14
Abs. 1 und 3 UStG) neu gefasst. Seit dem 1. Juli 2011 können elektronische Rechnungen – ebenso wie Papierrechnungen – zum
Vorsteuerabzug berechtigen, ohne Signatur oder EDI-Verfahren. Wesentliche Voraussetzung bleibt die Echtheit der Herkunft, die
Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gemäß § 14 UStG. Die Pflichtangaben unterscheiden sich nicht von
denen einer Papierrechnung.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde im März 2024 die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende Nutzung elektronischer
Rechnungen geschaffen. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von ihrer Größe –
verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und revisionssicher archivieren zu können.
Für die Ausstellung von Rechnungen gelten Übergangsregelungen bis Ende 2027, um Unternehmen ausreichend Zeit zur
Umstellung zu geben.
Übergangsfristen zur E-Rechnungspflicht in Deutschland
01.01.2025
Grundlegende Pflicht: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und archivieren können.
31.12.2026
Ende der Übergangsregelung: Papierrechnungen oder andere elektronische Formate nur noch in Ausnahmefällen.
31.12.2027
Ende der verlängerten Übergangsfrist: Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 € endet die Möglichkeit, Rechnungen außerhalb des neuen Formats zu versenden..
01.01.2028
ollständige Umsetzung: Alle Rechnungen im B2B-Bereich müssen den Anforderungen des Wachstumschancengesetzes entsprechen.
Hinweis:
Rechnungen an Privatkunden (B2C) und Kleinstbetragsrechnungen bis 250 Euro bleiben von der Pflicht ausgenommen. Zudem ist
eine GoBD-konforme, revisionssichere Archivierung elektronischer Rechnungen erforderlich.
XRechnung
XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das als Standard für elektronische Rechnungen etabliert und insbesondere im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern verwendet wird. Mit dem Standard XRechnung konkretisiert Deutschland die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN-16931 und setzt damit maßgeblich die Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates um. Mit der Einführung der elektronischen Rechnung in der öffentlichen Verwaltung können elektronische Rechnungen seit April 2020 bundesweit einheitlich nach diesem Standard an öffentliche Auftraggeber gesendet werden.